Häfig gestellte Fragen
Ab 1.1.2019 sind neue Gesetze bezüglich der Heirat in Kraft getreten. Die Änderung betrifft sowohl erforderliche Dokumente als auch den gesamten Prozess.
Um die Scheinehe zu vermeiden, müssen die Paare jetzt nachweisen, dass Sie die Beziehung zu einander haben. Das könnte ein Beweis sein, dass sie zusammen wohnen oder gewohnt haben, zusammen in Urlaub gewesen, ein gemeinsamtes Bankkonto haben, Chats, Telefonaten usw..
Lesen Sie mehr über Nachweis über Beziehung.
Vor 2019 wurden Dokumente bei dem Standesamt geprüft, wo die Trauung stattfinden sollte. Der Prozess hat sich ab 2019 komplett geändert. Die Prüfung der Dokumente führt nun ausschließlich die Agentur für Familienrecht in Dänemark, die sich in Odense befindet. Die Agentur erteilt eine Heiratslizenz, wenn die Prüfung der Dokumente positiv ausgefallen ist und keine Zweifeln bestehet, dass es um eine Scheinehe handelt. Im nächsten Schritt wird mit dem ausgewählten Standesamt einen Termin für die Eheschließung vereinbart.
Um Ihnen einen Überblick über die Prozesse zu verschaffen, hier sind die Meilsteine der Organisation Ihrer Eheschließung in Dänemark.
- Vorbereitung Ihrer Dokumente durch unsere Agentur
- Wir erstellen Rechnung und bekommen Ihre Zahlungsbestätigung
- Wir bezahlen Gebühr an das dänische Behörde
- Das Behörde erteilt eine Bestätigung, dass Sie in Dänemark heiraten dürfen
- Wir buchen einen Termin bei Ihrem Standesamt
- Wir senden an Sie die Terminbestätigung mit Infomaterial
Wie schnell kann man heiraten?
Es gibt 4 Instanzen, über die die Vorbereitung der Eheschließung verläuft. Jede Instanz nimmt bestimmte Zeit in Anspruch.
- Kunde
- Unsere Agentur
- Dänische Staatsverwaltung
- Standesamt
Die meistens Verzögerung bei der Vorbereitung liegt bei Kunden und bei Dänischer Staatsverwaltung. Von uns werden alle Emails täglich beantwortet und Ihre Dokumente und Formulare innerhalb 1-2 Arbeitstage geprüft.
Wenn Dokumente vorbereitet sind und die Zahlung gemacht wurde, fängt unsere Organisationsarbeit in Dänemark. Dänische Staatsverwaltung verspricht innerhalb von 5-7 Arbeitstagen die Heiratslizens auszugeben, wenn alle Dokumente in Ordnung sind. Allerdings ist es nicht immer der Fall. Es ist nicht möglich die Staatsverwaltung zu beeinflüßen, um die Dokumente von einem Paar zu priorisieren.
Da wir die große Erfahrung mit vielen Standesämtern haben, können wir in der kurzesten Zeit für Sie einen Termin zur Heirat bekommen, wenn wir die Lizens von der Staatsverwaltung erhalten haben.
Im Idealfall läuft der Prozess so ab
Erforderliche Dokumente für Heirat in Dänemark
Jedes Paar hat eigene Situation und hat unterschiedliche Dokumente für die Heirat zu vorbereiten. Hier können Sie erfahren, welche Dokumente in Ihrer Situation erforderlich sind. Sie erstellen eine Checkliste und können die Liste auf Ihre Email schicken lassen.
Wann muss man zahlen?
Die dänische Agentur für Familienrecht, die das Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat ausgibt, fängt an Ihre Dokumente zu prüfen, erst wenn die Zahlung bei ihr angekommen ist.
An uns müssen Sie erst dann zahlen, wenn wir Ihre Dokumente geprüft haben und kein Problem bei der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis sehen. Bevor wir das Ehefähigkeitszeugnis beantragen, werden wir Sie bitten die Rechnung für unsere Leistungen und die Gebühr der dänischen Agentur für Familienrecht zu begleichen.
Bei dringenden Fällen beantragen wir das Ehefähigkeitszeugnis sofort nach Ihrer Zahlung, bevor Ihr Geld auf unserem Konto aufgebucht ist. Wir bitten Sie dafür den Zahlungsbeleg, den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug per WhatsApp oder Email zu schicken.
Dokumente als pdf Datei einscannen und speichern
Wenn Sie keinen Scanner haben, können Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Handy einscannen und als pdf Format speichern.
Installieren Sie auf auf Ihrem Handy entsprechende App und machen Sie sich damit vertraut.
Für Handy mit Android können wir ClearScanner empfehlen.
Aufenthalt für NICHT-EU-BÜRGER
Nicht-EU-Bürger, ohne einen ständigen Aufenthalt in der EU, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Mit der Aufenthaltserlaubnis sollen die nicht-EU-Bürger in dem Land, wo die Erlaubnis ausgestellt wurde, ständiger Wohnsitz haben und dürfen in EU verreisen, aber nicht länger als 90 Tagen in den letzten 180 Tagen.