Übersetzung der Dokumente

Dokumente müssen in Dänisch, English oder Deutsch sein oder übersetzt werden.

Reisepass, EU ID-Karte und Zertifikate, die mehrsprachige Übersetzung inkl. Englisch haben, müssen nicht übersetzt werden. Die Übersetzung betrifft meist nur die Scheidungs- oder Sterbeurkunde. Wenn das Dokument legalisiert (Apostille) werden muss, soll die Apostille, wenn sie nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist, auch übersetzt werden.

Apostille bzw. Legalisierung der Dokumente

Dokumente aus manchen Ländern müssen legalisiert werden. Legalisierung wird durch Behörden, Ministerien und Konsulaten bzw. Botschaften gemacht.

Was ist Apostille?

Apostille ist ein Stempel auf einem originalen Dokument. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde. Die Apostille wird als einfaches Verfahren für Legalisierung angewandt. Sie wird in den Staaten angewandt, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind.

Apostille Heirat Dänemark

Apostille auf Heiratsurkunde Dänemark

Legalisierung

Welche Stempeln braucht ein Dokument

Ehefäigkeitszeugniss, Ledigkeitsbescheinigung, Eidesstaatliche Versicherung, Scheidungsurteil und Sterbeurkunde müssen eine Apostille oder eine Legalisierung von dem Land, wo das Dokument ausgestellt worden ist, haben.

Aber nach dem dänischem Gesetz brauchen einige Länder keine Legalisierung mehr.

Dieser Länder sind:

  • Europa (außer: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Russland, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan. Wenn dieses Land in den Apostille Konvention ist, dann braucht das Dokument eine Apostille, sonst muss es eine Legalisierung haben)
  • USA
  • Canada
  • Australien
  • Neu Zeland
  • Türkei

Hier ist der Link zur Apostille-Länder (Bundesjustizamt)

Übersetzung der Dokumente
Alle Dokumente müssen in Deutsch, Englisch oder Dänisch sein oder in einer diesen Sprachen übersetzt werden. Sie dürfen in einem beliebigen Land von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Übersetzung benötigt keine Apostille.

Sie können die Übersetzungen über uns machen lassen. Schreiben Sie uns dafür an.

Legalisierung der Dokumente aus Syrien

Dänische Agentur für Familienrecht hat folgendes Legalisationsverfahren für syrische Dokumente mitgeteilt

  1. Legalisation im syrischen Außenministerium in Damaskus
  2. Legalisation bei der libanesischen Botschaft in Damaskus
  3. Legalisation im libanesischen Außenministerium in Beirut
  4. Legalisation bei der dänischen Botschaft in Beirut

Legalisierung der Dokumente aus Pakistan

Auszug aus der Anleitung

Die Legalisierung erfolgt durch den Antragsteller, der sich an einen der folgenden vier Anwälte in Pakistan wendet, die die Authentifizierung vornehmen werden:

1. Munir & Munir Advocates and Legal Advisers Lahore/Islamabad 
Tel: +92 (0)331 4433930
E-mail: munirandmunir@gmail.com

2. JB Chambers
Barrister Junaid Jahangir
House # 12, Street # 12, F 8-3 Islamabad, Pakistan
Tel: +92 (0)51 8431081
Mobil: +92 (0)332 5999913
E-mail: junaid.jahangir@jbchambers.com.pk

3. Queens Law Office
Farhana Ilyas
House # 9 - Block P
M.A. Johar Town
Lahore, Pakistan
Tel: +92 (0)42 35956609
Mobil: +92 (0)321 4626339
E-mail: farhana@queenslawoffice.com.pk

4. Syed Mohammad Tayyab Advocate
Supreme Court of Pakistan
Flat No. 5, 1 st Floor, Block 16-G Aghaz Plaza
F-8 Markaz
Islamabad, Pakistan
Tel: +92 (0)51 2262742
Mobil: +92 (0)300 8566023
E-mail: tayyabisb@gmail.com

Sobald das Dokument vom Anwalt beglaubigt wurde, muss mit folgenden Legalisierungsverfahren legalisiert werden:

1. Das Außenministerium Pakistans legalisiert die Unterschrift der Person, die das Dokument ausgestellt hat.
2. Die dänische Botschaft in Pakistan legalisiert die Unterschrift der Person im Außenministerium (unter Punkt 1 erwähnt), der das Dokument legalisiert hat.

Kontakt zur dänischen Botschaft in Pakistan:
Botschaft von Dänemark, Pakistan, H. 16, Straße 21, F-6/2, P. O. Kasten 1118, Islamabad, Pakistan
E-Mail: isbamb@um.dk
Tel: +92 51 209 9800

Fragen zum oben genannten Verfahren müssen an die Staatsverwaltung gerichtet werden.
Kopenhagen, 4. Oktober 2017.

Legalisierung der Dokumente aus Nigeria

Auszug aus der Anleitung

Die Legalisierung erfolgt durch den Antragsteller, der sich an einen der folgenden vier Anwälte in Nigeria wendet, die die Authentifizierung vornehmen werden:

1. Rayfield Associates; Patrick Etim Abuja office: +234 (0) 8164841587; +234 (0) 815252662; +234 (0) 8035277007; +234 (0) 8051357194 Lagos office: +234 (0) 7043519225; +234 (0) 8032850264 E-mail: contact@rayfieldassociates.net

2. Clara Ndive & CO. 16, Awolowo Rd. S.W. Ikoyi, LAGOS TEL. + 234 (0) 8033231868 or + 234 (0) 7055855775 www.clarandiveandco.com ndiveandco@yahoo.com

3. CONSOLEX - Legal Practioners Dr Omogbai Omo-Eboh (mob. +234 (0) 8034706743). 62, Awolowo Road - S.W. Ikoyi - LAGOS Tel: 01-2671553, 2671570, 2691850, 2691009 Fax: 01-2693777. www.consolexlegal.com E-mail: oomo-eboh@consolexlegal.com or oomoeboh@hotmail.com

4. Mrs Rosamond O'Bakare; Lagos. Tel: +234 (0) 7025337238 or +234 (0) 8023121581 E-mail: rob_ law@hotmail.com or rob_ law@yahoo.com

Sobald das Dokument vom Anwalt beglaubigt wurde, muss es legalisiert werden.

Das folgende Legalisierungsverfahren muss implementiert werden:

1. Das nigerianische Außenministerium legalisiert die Unterschrift der Person, die dies getan hat das Dokument ausgestellt.

2. Die dänische Botschaft in Nigeria legalisiert die Unterschrift der Person in Außenministerium (unter Punkt 1 genannt), das das Dokument legalisiert hat.

Kontakt zur dänischen Botschaft in Nigeria:
Botschaft von Dänemark, Nigeria 157, Adetokunbo Ademola Crescent Wuse II Abuja Nigeria

Fragen zum oben genannten Verfahren müssen an die Staatsverwaltung gerichtet werden.

Staatsverwaltung, Kopenhagen, 4. Juni 2018.