Heiraten auf Zypern

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Pafos Municipality

town.hall@pafos.org.cy
civil.marriages@pafos.org.cy Irena Zavrou Doukanari
Marriage Officer Box: 60032 8100, Pafos, Cyprus (+357) 26 822350, (+357) 26 822353
(+357) 26 822364
www.pafos.org.cy

Polis Chrysochous Municipality

neophyta@polis.org.cy Dr. Neophyta Kyprianou
Administrative Officer | 25th March Str., P.O.Box. 66019 | 8830, Polis Chrysochous (+357) 26323527 |f: (+357) 26 322278
www.polis.org.cy

Zeugen können von der Munizipalität gestellt werden.

Yermasoyia Municipality

weddings@yermasoyiamunicipality.org.cy Xenia Chatzixenofontos,
On Mayor’s behalf
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Tel. no. 00 357 25879812
https://yermasoyiamunicipality.org.cy/en/

Details

Bezüglich Ihrer standesamtlichen Trauung in Pafos möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie folgende Unterlagen mitbringen müssen:

a) Pässe

b) Sie werden gebeten, eine Bescheinigung des Innenministeriums Ihres Landes (wenn diese in Ihrer Sprache verfasst ist, muss sie von einem Notar ins Englische übersetzt werden) mitzubringen, die bestätigt, dass Sie frei heiraten können. Alle Dokumente, die Ihren Personenstand bestätigen, haben eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten ab Ausstellungsdatum.

c) Wenn Sie geschieden sind, werden Sie gebeten, die originale Scheidungsurkunde mitzubringen, die endgültig und absolut sein muss (von einem Notar ins Englische übersetzt). Darüber hinaus müssen Sie die in Absatz (b) genannte Bescheinigung vorlegen. Wenn Sie Witwe/Witwer sind, werden Sie gebeten, die Sterbeurkunde im Original (von einem Notar ins Englische übersetzt) ​​mitzubringen. Darüber hinaus müssen Sie die in Absatz (b) genannte Bescheinigung vorlegen.

d) Wenn einer von Ihnen unter 18 Jahre alt ist, werden Sie gebeten, zusätzlich die Zustimmung Ihrer Eltern mitzubringen, die von einem Anwalt Ihres Landes beglaubigt werden muss.

e) Gebühren für die Sonderehe: 281,92 Euro (Eine Ehe gilt als „besondere“, wenn sie innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Einreichung Ihres Antrags geschlossen wird).

f) Übliche Heiratskosten: 128,15 Euro (die Eheschließung erfolgt spätestens 15 Tage nach Antragstellung).

g) Passfotokopien von zwei Zeugen über 18 (Alter) müssen vorgelegt werden. Ihre Trauzeugen müssen am Tag der Hochzeit anwesend sein.

WICHTIGER HINWEIS:

Alle im Ausland ausgestellten öffentlichen Urkunden müssen mit der APOSTILLE beglaubigt sein, wenn das Land das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet hat ODER
Beglaubigt durch das Außenministerium des Herkunftslandes des Antragstellers und dann durch die Botschaft/das Konsulat von Zypern in seinem Land oder
Das Außenministerium des Herkunftslandes des Antragstellers und dann die Botschaft / das Konsulat seines Landes in Zypern und dann vom Außenministerium Zyperns beglaubigt.
Für den Fall, dass das Herkunftsland des Antragstellers das Haager Übereinkommen von 1961 nicht unterzeichnet hat und es in dem oben genannten Land keine Botschaft / kein Konsulat gibt, müssen die Dokumente vom Außenministerium des Herkunftslandes des Antragstellers beglaubigt werden und dann die nächste Botschaft / Konsulat, die in Zypern akkreditiert ist.